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Rauchverbot in der Gastronomie
In Baden-Württemberg tritt das Landesnichtraucherschutzgesetz am 1. August 2007 in Kraft. Die Überreichung von über 4.000 Protest-Unterschriften von Gastronomen in Baden-Württemberg an den Landtag, die speziell für die Einraum-Gastronomie forderten, ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal führen zu können, wurde von den Politikern ignoriert.

Sollten Sie ihrem ärger "Luft verschaffen wollen" und das können wir Ihnen nur empfehlen, können Sie dies bei den verantwortlichen Parteien im Landtag von Baden-Württemberg tun. Haben Sie keine Angst; sagen Sie Ihren Volksvertretern, was Sie denken und was aller Wahrscheinlichkeit nach auf Sie persönlich als Gastronom zukommen wird.

Parteien im Landtag von
Baden-Württemberg
Telefonzentrale des Landtags: 0711 - 2063-0

CDU:
Tel.: 0711 - 2063-827
Fax: 0711 - 2063-810
post@cdu.landtag-bw.de

SPD:
Tel.: 0711 - 2063-719
Fax: 0711 - 2063-710
post@spd.landtag-bw.de

FDP/DVP:
Tel.: 0711 - 2063-625
Fax: 0711 - 2063-610
post@fdp.landtag-bw.de

GRüNE:
Tel.: 0711 - 2063-683
Fax: 0711 - 2063-660
post@gruene.landtag-bw.de

Das Gesetz besagt, daß in der Einraum-Gastronomie und in Diskotheken nicht mehr geraucht werden darf. Gastronomische Betriebe, die über mehrere Räume verfügen (außer Diskotheken), können einen Nebenraum als Raucherraum ausweisen, dieser muß entsprechend als Raucherraum gekennzeichnet sein. Durch den Raucherraum darf die Luftqualität in den übrigen Gasträumen (Nichtraucherräume) nicht beeinträchtigt werden.

Der Gastronom ist für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich. Er hat auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen. Doch trotz Rauchverbot: Denken Sie an Ihre rauchenden Gäste, die nach wie vor Ihre Zigarette genießen wollen, auch wenn sie dies in der Einraumgastronomie nicht mehr dürfen, sondern nach draußen müssen.

Der Bedarf, in Ihrem Lokal Zigaretten zu kaufen, wird weiterhin vorhanden sein, deshalb stellen Sie Ihren rauchenden Gästen den Service, Zigaretten aus dem Automaten kaufen zu können, weiterhin zur Verfügung, denn ein Rauchverbot bedeutet kein Verkaufsverbot durch Zigarettenautomaten.

Rauchen in der Gastronomie ist ein Thema von hoher öffentlicher Brisanz. Dieses Thema wird nicht mehr sachlich diskutiert sondern in hohem Maße von Parteipolitikern zur öffentlichen Meinungsbildung instrumentalisiert. Tiefgreifende Veränderungen zeichnen sich ab und betreffen nicht nur die Raucher, sondern die gesamte Gastronomiebranche. Ihr gastronomisches Angebot besteht zum größten Teil aus Service, Dienstleistung und Erlebnis. Hier liegt Ihre Chance, trotz Rauchverbot weiterhin Umsätze zu erhalten und sogar mehr Kunden durch gute Planung und Umsetzung zu generieren.

Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, empfehlen wir Ihnen den Besuch der Internetseite der Firma BAT (British American Tobacco). Zur Frage "Rauchen in der Gastronomie", was kann ich als Gastronom tun, erhalten Sie wertvolle Tipps und Anregungen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.