"Jugendschutz-Karte" ausschließlich für Gastronomen.
Sie sind Gastronom? Dann können Sie Ihren Gästen auch weiterhin ab dem 01.01.2007 optimalen Zigaretten-Service bieten.
ZIGGI ist eine Karte, die auf den Zigarettenautomaten Ihres Betriebes ausgestellt ist.
Sie ermöglicht es Ihnen und Ihrem Service-Personal den Gästen auf Wunsch Zigaretten am Zigarettenautomaten zu ziehen.
Das heißt, es obliegt Ihnen bzw. dem entsprechenden Service-Mitarbeiter, ausschließlich für über 16 jährige Gäste, Zigaretten zu kaufen.
Wie erhalten Gastronomen die Gastrokarte "ZIGGI"?
Sollten Sie noch keine ZIGGI von uns haben wenden Sie sich bitte bei Interesse an uns.
Voraussetzung für die Bestellung einer ZIGGI-Karte:
Sie verpflichten sich per Unterschrift dazu, ZIGGI ausschließlich im Rahmen der ab Januar 2007 geltenden Jugendschutzbestimmungen gemäß § 10 Jugendschutzgesetz einzusetzen.
Bezahlt werden kann entweder direkt per GeldKarte oder wie gewohnt mit Bargeld.
Der Datenschutz ist voll gewährleistet. Die Lesegeräte der neuen Zigarettenautomaten prüfen nur das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der EC-Karte und speichern dabei keinerlei Informationen über den Käufer.
Darüber hinaus ist der Altersvermerk von Bankkunden über 18 Jahren ohne Angabe eines konkreten Geburtsdatums, so dass es keiner Einwilligung des Inhabers bedarf.
Lediglich bei minderjährigen Karteninhabern enthält der Vermerk das verschlüsselte Datum, an dem der Karteninhaber volljährig wird.
Hier ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.