Ab dem 1. Januar 2007 greift das neue Jugendschutzgesetz vom 1. April 2003 auch an Zigarettenautomaten...
und bedeutet konkret: Bevor das Gerät die Lieblingsmarke auswirft, müssen Käufer zuerst nachweisen, dass sie über 16 Jahre alt sind.
Möglich macht dies die EC-Karte (mit Jugendschutzmerkmal auf dem Geldkarten-Chip) oder der EU-Führerschein.
Aufsteller von Zigarettenautomaten dürfen aus diesem Grunde nur noch Geräte betreiben, deren Technik Jugendliche unter 16 Jahren sicher und wirkungsvoll am Zigarettenkauf hindert.
Daher sind alle Automaten seit Anfang 2007 mit einer Technik ausgestattet, die das Alter des Käufers prüft.
Schiebt man die EC-Karte oder den Führerschein in den dafür vorgesehenen Schlitz, prüft der Automat mit einem speziellen Lesegerät das gespeicherte Altersmerkmal.
Ist der Käufer über 16 Jahre alt, schaltet sich das Gerät frei.
Andernfalls wird der Kaufvorgang direkt abgebrochen.
Was dahinter steckt und wie man auch in Zukunft Zigaretten bequem am Automaten bekommt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Mehr Informationen erhalten Sie unter
www.karte-rein.de