Ausweisen können sich Raucher mit ihrem GeldKarte-Chip auf der EC-Karte.
Darauf ist ein Jugendschutzmerkmal gespeichert, das Auskunft über das Alter des Käufers gibt.
Schiebt man die EC-Karte in den dafür vorgesehenen Schlitz am Automaten, prüft der Automat mit einem speziellen Lesegerät das gespeicherte Altersmerkmal.
Ist der Käufer über 16 Jahre alt, schaltet sich das Gerät frei.
Andernfalls wird der Kaufvorgang direkt abgebrochen.
Bankkarten, die bis 2008 oder länger gültig sind, haben bereits ein Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip.
Besitzer von Bankkarten, die früher ablaufen, können das Jugendschutzmerkmal bei ihrem Kreditinstitut nachrüsten lassen.
Es gilt jedoch zu Beachten das einzelne Banken ( wie z.b. die Citibank ) sich bislang an der Ausrüstung mit der GeldKarte-Funktion nicht beteiligen und kein Merkmal auf dem Chip haben.
Solange ihre Geldkarte noch kein Jugendschutzmerkmal aufweist, haben Käufer an ausgewählten Automaten auch die Möglichkeit, sich mit ihrem neuen EU-Führerschein auszuweisen.
Bezahlt werden kann entweder direkt per GeldKarte oder wie gewohnt mit Bargeld.
Der Datenschutz ist voll gewährleistet. Die Lesegeräte der neuen Zigarettenautomaten prüfen nur das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der EC-Karte und speichern dabei keinerlei Informationen über den Käufer. Darüber hinaus ist der Altersvermerk von Bankkunden über 18 Jahren ohne Angabe eines konkreten Geburtsdatums, so dass es keiner Einwilligung des Inhabers bedarf. Lediglich bei minderjährigen Karteninhabern enthält der Vermerk das verschlüsselte Datum, an dem der Karteninhaber volljährig wird. Hier ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.