Ausweisen können sich Raucher mit ihrem deutschen EU-Führerschein.
Darauf ist das Alter vermerkt. Schiebt man den EU-Führerschein in den dafür vorgesehenen Schlitz am Zigarettenautomaten, prüft der Automat mit einem speziellen Lesegerät das beschriebene Alter.
Ist der Käufer über 16 Jahre alt, schaltet sich das Gerät frei.
Andernfalls wird der Kaufvorgang direkt abgebrochen.
Bezahlt werden kann entweder direkt per GeldKarte oder wie gewohnt mit Bargeld.
Der Datenschutz ist voll gewährleistet.
Die Lesegeräte der neuen Zigarettenautomaten prüfen nur das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der EC-Karte und speichern dabei keinerlei Informationen über den Käufer.
Darüber hinaus ist der Altersvermerk von Bankkunden über 18 Jahren ohne Angabe eines konkreten Geburtsdatums, so dass es keiner Einwilligung des Inhabers bedarf.
Lediglich bei minderjährigen Karteninhabern enthält der Vermerk das verschlüsselte Datum, an dem der Karteninhaber volljährig wird.
Hier ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.